EGMR - A.A. gegen die Schweiz (2014)
Beschwerde Nr. 58802/12
Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot der Folter); keine Verletzung von Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) in Verbindung mit Art. 3 EMRK
Ausweisung eines Asylsuchenden aus Sudan verstösst gegen das Folter- und Misshandlungsverbot
Artikelquelle
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